Abrechnung und Kosten
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN
Private Krankenversicherungen erstatten meistens einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Manche Versicherungen begrenzen allerdings das Stundenkontingent für psychotherapeutische Leistungen oder schließen es aus. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die jeweiligen Bedingungen in ihrem Versicherungstarif.
GESETZLICHE KRANKENKASSEN
Nachdem ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Therapie von mir gestellt wurde und dieser von einem unabhängigen Gutachter Ihrer Krankenkasse geprüft und bewilligt wurde, übernimmt diese die Kosten für Ihre Psychotherapie. Eine analytische Psychotherapie umfasst zwischen 160 - 300 Stunden, eine Psychoanalyse hat evt. auch einen höheren Stundenumfang, die über 300 Stunden hinaus nicht mehr von den Krankenkassen übernommen wird.
BEIHILFEBERECHTIGTE
Die Therapiekosten werden von der Beihilfe anteilig nach Antragstellung übernommen. Den Rest der Therapiekosten trägt nach Antragstellung und Vorlage der Bewilligung der Beihilfe die private Versicherung.
SELBSTZAHLER
Gerne können Sie auch als Selbstzahler*in kommen. Grundlage der Abrechnung ist in diesem Fall die Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ).
